Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Waschspar Neutraubling

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen:

Der Waschstraßenbetreiber gewährleistet eine, dem Stand der Waschstraßentechnik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigungsleistung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.

Der Benutzer der Waschstraße ist verpflichtet, vor Durchführung der Autowäsche sein Fahrzeug auf Waschanlagentauglichkeit zu untersuchen und das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung seines Fahrzeuges, einem der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnte. Hierzu zählen insbesondere Fahrzeuge mit Vorschäden.

Eine Untersuchung der Fahrzeuge auf Waschanlagentauglichkeit sowie auf Umstände, die die Gefahr einer Beschädigung von Fahrzeugen in der Wachstraße nach sich ziehen könnte, wird vom Betreiber der Waschanlage nicht geschuldet. Das Personal des Anlagenbetreibers ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte.

Benutzungs- und Einfahrthinweise, sowie etwaige Anweisungen des Personals sind unbedingt zu befolgen, ansonsten erfolgt die Autowäsche auf eigene Gefahr, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden und daraus resultierenden Folgeschäden an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen die nicht dem Serienzustand entsprechen oder technisch verändert wurden, sowie bei nicht Original-Fahrzeugersatzteilen und Sonderausstattungen, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt bei Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die sich nicht in technisch einwandfreiem Zustand befinden bzw. insbesondere für nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder bei Materialermüdung, Verschleiß, Verwitterung, etc. sowie bei vorgeschädigten Fahrzeugteilen, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt für alle Fahrzeugteile, Spoiler jeder Art und Anbauten, etc. deren Spalt- und Schlitzmaße oder deren Konstruktion bzw. Beschaffenheit für die Waschstraße gefährdend oder ungeeignet sind, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden und daraus resultierende Folgeschäden, die durch Fahrlässigkeit, Fehlverhalten oder Unaufmerksamkeit von Kunden oder aufgrund von Fehlverhalten Dritter (wie andere Kunden, etc.) innerhalb der Waschstraße oder auf dem Betriebsgelände entstehen, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden unmittelbar nach der Autowäsche (vor Verlassen des Betriebsgeländes) dem Waschstraßenbetreiber bzw. dem Personal vor Ort mitgeteilt worden ist.

Von der Haftung ausgeschlossen sind:

- Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 34,0 cm. - Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse. - Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen. - Oldtimer/Youngtimer mit einem Alter von über 15 Jahren.

Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit aller weiteren Bestimmungen hiervon unberührt.

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Schirmbeck Waschpark GmbH, Geschäftsleitung